Versicherung statt oder für Kapitalgesellschaft

Versicherung fuer Kapitalgesellschaft Restrisiko
Unternehmerisch tätig zu sein birgt Risiken. Einen Teil dieser Risiken können Sie versichern lassen. Die Haftungsbeschränkung Ihrer GmbH oder mini-GmbH schützt vor Restrisiken.

Versicherte Personengesellschaften als Alternative zur GmbH und mini-GmbH?

Wenn in Ihrem Geschäftsbereich besondere Risiken existieren, gegen die Sie sich nicht versichern können, sollten sie unbedingt eine Kapitalgesellschaft (mini-GmbH oder GmbH) gründen: In einer Kapitalgesellschaft haftet nämlich das Kapital an Stelle der Person des Unternehmers. Solange sie als Geschäftsführer Ihre Sorgfaltspflicht erfüllen, können Sie selbst im schlimmsten Fall höchstens Ihr Unternehmen verlieren, während ihr privates Vermögen (und ggf. das Vermögen Ihres Ehepartners) in Sicherheit sind. Kapitalgesellschaften lassen sich mit elektronisch maßgeschneiderten Unterlagen schnell und kostengünstig gründen. Lesen Sie die Artikel mini-GmbH gründen und GmbH gründen.

Haftungsbeschränkte Rechtsformen und Versicherungen senken RisikoFalls sich alle Ihre wesentlichen Risiken versichern lassen und Sie allein gründen, kann in besonderen Fällen die Gründung einer Personengesellschaft sicher genug und gleichzeitig kostengünstiger sein als die Gründung einer Kapitalgesellschaft. Eine Diskussion möglicher Vorzüge von Personengesellschaften finden Sie im Artikel Entwicklungsphase: Strategie & Timing.

Wenn mehrere Gründer an Ihrem Unternehmen beteiligt sein werden, profitieren Sie auf jeden Fall von der Gründung einer Kapitalgesellschaft. Lesen Sie in diesem Fall den Artikel über Mehrpersonen-Gründungen und hier in diesem Artikel den Abschnitt: Versicherungen zum Schutz Ihrer Kapitalgesellschaft.

Versicherungen zum Schutz Ihrer Kapitalgesellschaft

Wenn sich nur ein Teil Ihrer relevanten Risiken versichern lässt, werden Sie eine Kapitalgesellschaft gründen wollen um Ihr Privatvermögen zu schützen. Den versicherbaren Teil der Risiken und die jeweiligen Versicherungen wollen Sie sich wahrscheinlich dennoch genau ansehen: Die Haftungsbeschränkung der (mini-)GmbH schützt zwar Ihr Privatvermögen, denn an Stelle der Person des Unternehmens haftet ja das Kapital der Gesellschaft. Ihr Unternehmen selbst ist jedoch zunächst nicht geschützt.

VersicherungFalls ein Schadensfall eintritt, würden Sie also Ihr Privatvermögen behalten dürfen. Ihr Unternehmen würde jedoch Geld verlieren und im ungünstigsten Fall sogar insolvent werden. In diesem unangenehmen Fall würde an Ihrer Stelle ein Insolvenzverwalter die Geschäftsführung übernehmen und den gesamten Besitz der Gesellschaft z.B. verkaufen, um die Forderungen der Gläubiger zu decken. Für wirklich relevante Risiken macht es also Sinn, zum Schutz Ihres Unternehmens eine entsprechende Versicherung abzuschließen.

Der Autor dieses Beitrags hat eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung mit passiver Rechtsschutzkomponente für eins seiner Unternehmen (die Market Valid GmbH & Co KG) abgeschlossen. Diese hat sich bereits in einem rechtlichen Streitfall bewährt: Rechtsanwälte der Versicherung (ist im Impressum verlinkt) haben eine außergerichtliche Einigung ausgehandelt. Dadurch haben sie das Unternehmen des Autors vor einem Vermögensschaden bewahrt.

Die erste Police, die der Autor noch als Einzelunternehmer abgeschlossen hatte, ließ sich übrigens im Anschluß an die GmbH Gründung völlig problemlos übertragen. Auch Sie können also ggf. eine Versicherung schon vor Ihrer mini-GmbH Gründung oder GmbH Gründung abschließen und später einen Wechsel des Versicherungsnehmers durchführen.


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