Rechtsformen: Brauchen Sie für das B2B Geschäft eine GmbH?

Für Ihr Unternehmen haben Sie viele Rechtsformen zur Auswahl. Richtet sich Ihr Angebot vor allem an Geschäftskunden in Deutschland? Dann lohnt es sich für Sie zu klären, wie wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass Ihre Geschäftspartner Vertrauen in Ihr Unternehmung haben. Nicht immer hat Vertrauen einen hohen Stellenwert im B2B (Business to Business) Geschäft. Lesen Sie dazu die folgenden Praxisbeispiele:
- Praxisbeispiel IT-Service für Werbeagenturen in der Rechtsform GmbH & Co KG
- Praxisbeispiel Entwicklung und Vertrieb von iPhone Apps als mini-GmbH
Entscheidend zu wissen ist, dass heute auch für Ein-Personen-GmbH Gründungen nur noch die Hälfte der GmbH Stammeinlage (also 12500 EUR) zur Gründung vorliegen muß. Da man das als Stammeinlage eingelegte Geld (gewissen Regeln folgend) auch wieder ausgeben oder als Kredit weiterreichen darf, sind die durch die Rechtsform “GmbH” erzielbaren Vertrauens-Boni preiswerter zu haben als vielen Unternehmensgründern bewusst ist. Wie das zweite Praxisbeispiel exemplarisch zeigt, gibt es jedoch auch Geschäftsbereiche, in denen die Vertrauens-Boni der GmbH nicht relevant sind. In diesem Fall können Sie sich im ganzen Fundus der in Deutschland verfügbaren Rechtsformen bedienen. In vielen Fällen ist eine mini-GmbH die beste Wahl.
Praxisbeispiel IT-Service für Werbeagenturen in der Rechtsform GmbH & Co KG
Im Vorfeld der Gründung der Market Valid GmbH & Co KG hat sich der Autor die Frage gestellt, welche Rechtsform für dieses Unternehmen geeignet wäre.
Das erste Produkt, ein Service namens ie4mac (Kurzform von “Internet Explorer for Mac”) war ursprünglich für freiberuflich arbeitende Webdesigner und Entwickler gedacht. Neben vielen Interessenten aus diesem Marktsegment tauchte in der Entwicklungsphase jedoch auch jemand auf, der regelmäßig Softwareprodukte an große Werbeagenturen und Designbüros verkauft. Wir besprachen also die Möglichkeit im Rahmen einer Vertriebspartnerschaft gemeinsam auch das Segment der Geschäftskunden zu bedienen.
Dadurch fiel mir die Entscheidung für die Rechtsform GmbH & Co KG leicht, denn:
- Agenturen, die den Service im besten Fall gleich für eine ganze Reihe von Designern und Entwicklern buchen, geben regelmäßig eine Menge Geld dafür aus. Des weiteren ist es für sie wichtig, dass der Service absolut zuverlässig funktioniert. Ungeplante Ausfallzeiten kurz vor Abschluß eines großen Kundenprojekts könnten ernstzunehmende Schwierigkeiten verursachen. Kurz und gut: Hier ist ein Partner gefragt, auf den man sich verlassen kann, technisch wie finanziell/organisatorisch. Vertrauen spielt eine große Rolle.
- Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen. Entweder hat man intern eine vernünftige Buchhaltung oder man arbeitet mit einem Steuerbüro zusammen, das dem Unternehmer Buchhaltung, Ust-Voranmeldung und Erstellung und Publikation der Jahresabschlüsse abnimmt. Diese Tatsachen helfen Vertrauen zu schaffen.
- Geschäftskunden wissen in der Regel, dass das GmbH Stammkapital 25000 € beträgt. Das hilft Vertrauen zu schaffen. Anders als bei den anderen Rechtsformen kann man immerhin davon ausgehen, dass der Gründer zur Gründung einmal 12500 € zur Verfügung gehabt hat (siehe dazu auch nächster Punkt).
- Seit der GmbH Reform 2008 muß auch bei Einmann-GmbH Gründungen nur noch die Hälfte der GmbH Stammeinlage (also 12500 EUR) bereits zur Gründung nachgewiesen werden.
- Da man das als Stammeinlage eingelegte Geld (gewissen Regeln folgend) auch wieder ausgeben oder als Kredit weiterreichen darf (siehe Artikel Stammkapital ausgeben), sind die o.g. Vertrauens-Boni preiswerter zu haben als vielen Unternehmensgründern bewusst ist.
Die Informations-Broschüre aus dem Startpaket der fundamus GmbH hat mir meine GmbH-Gründung wesentlich erleichtert. Am wertvollsten war für mich die darin enthaltene Schritt für Schritt Anleitung zur Gründung incl. Geschäftsführerpflichten, Kommunikation mit Handelsregister, IHK, Notar, Gewerbeamt und Finanzamt.
Praxisbeispiel Entwicklung und Vertrieb von iPhone Apps in der Rechtsform mini-GmbH
Freunde des Autors entwickeln in ihrer Firma iPhone Apps. Ein Interview mit den Gründern ist in Vorbereitung. Folgen Sie unserem Blog. Für den Moment konzentrieren wir uns auf die (für die Rechtsform-Wahl) wichtigsten Fakten:
Ihre iPhone Apps vertreiben sie über den iTunes Appstore, denn dies ist der einzige legale Vertriebsweg. Ein Teil der Apps ist sowohl für Geschäftskunden, als auch für Privatkunden von Interesse. Genug Vertrauen haben die Kunden an dieser Stelle jedoch leicht, völlig unabhängig von der Rechtsform des Unternehmens, denn:

- Die Apps sind zum Preis von jeweils einigen Euro pro Stück erhältlich. Die Kunden gehen also nur ein sehr kleines finanzielles Risiko ein.
- Das eigentliche Geschäft schließen die Kunden mit dem iTunes Appstore ab. Nur an ihn übermitteln sie ihre Kreditkartennummer, Adresse etc. Der Betreiber des Appstores, Apple Inc., ist eine große sehr bekannte Firma, der Kunden leicht vertrauen. Die Rechtsform der Firma, die die jeweilige App entwickelt hat, ist für Kunden weder direkt ersichtlich, noch von Interesse.
- Im Appstore sind zu jeder App die Zahl der bisherigen Downloads und die Bewertungen und Kommentare anderer Nutzer einsehbar. Gravierende Probleme lassen sich so (falls existent) leicht entdecken. Ebenso lassen sich auch besonderes populäre Apps leicht erkennen. Anders als im freien Internet lassen sich diese Kommentare nicht ohne weiteres fälschen: Um einen Benutzeraccount im Appstore zu erhalten benötigt man eine Kreditkarte und pro Kreditkarte kann man nur genau einen Account anlegen. Diesen Bewertungen kann man daher in der Regel vertrauen.
Bedingt durch den Preis, den Vertriebskanal und die an Ort und Stelle verfügbaren vertrauenswürdigen Kundenbewertungen und Kommentare fällt es sowohl Geschäftskunden als auch Privatkunden sehr leicht, genug Vertrauen zu entwickeln um einen Kauf zu tätigen. Weitere vertrauensbildende Maßnahmen, wie etwa die Wahl einer Rechtsform mit deutlich höherem Stammkapital (GmbH), sind nicht erforderlich. Die beiden Gründer haben sich daher zur Gründung einer mini-GmbH entschlossen.
Zusammenfassend stellen wir fest:
- Die Gründung einer GmbH als vertrauensbildende Maßnahme kann sinnvoll sein, ist jedoch in vielen Fällen nicht erforderlich, so dass sie guten Gewissens darauf verzichten können.
- Die Gründung einer GmbH erfordert weniger verfügbares Stammkapital, als den meisten Gründen bewusst ist. 12500 € hat dennoch nicht jeder Gründer zur Verfügung. Um genau diese Gründungen zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber die mini-GmbH geschaffen.
- Mini-GmbHs lassen sich schnell und einfach gründen. Lesen hierzu den Artikel:
Mini-GmbH schnell und einfach gründen.






