Gründungskosten UG – Was kostet die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)?

Die Gründungskosten für eine UG setzen sich aus mehreren Posten zusammen: Notargebühren, Amtsgebühren, Steuer. Mit Musterprotokoll können Gründer einige Hundert Euro einsparen.

 

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Ausgangspunkt: Fiktiver Geschäftswert

Zur Vereinfachung gehen wir in diesem Beitrag von einem Stammkapital unter 7.000 Euro und der Gründung mit nur einem Geschäftsführer aus, da bis zu dieser Grenze die Notargebühren konstant bleiben. Danach wird es für Gründer etwas teurer. Allerdings wird bei der Berechnung der Notargebühren ein Mindestgeschäftswert einer regulären GmbH unterstellt. Dieser beträgt immer 30.000 Euro.

Kalkulieren Sie Gründungsgebühren nie auf den Cent genau, denn durch kleine Anpassungen oder Änderungen vom Normalablauf kann sich die Gebührenstruktur ändern. Jeder Notar kann individuell zusätzliche Kosten geltend machen. Planen Sie deshalb immer einen Puffer ein.

Vorlage für Musterprotokoll zum Download

Gründungskosten UG: UG-Gründung mit Satzung

Eckdaten Ein-Personen-UG Mehr-Personen-UG
Stammkapital bis ca. 7.000 € bis ca. 7.000 €
Notargebühren
Beurkundungsverfahren

Gesellschaftervertrag und Geschäftsführerbestellung

375,00 € 384,00 €
Vollzugsgebühr (Gesellschafterliste) 96,00 € 96,00 €
Handelsregister-Anmeldung
Entwurf der Anmeldung zum Handelsregister 62,50 € 62,50 €
Betreuungstätigkeit 62,50 € 62,50 €
Erzeugung XML-Strukturdateien 37,50 € 37,50 €
Nebenkosten Notariat
Post- und Telekommunikationspauschalen¹ 30,00 € 30,00 €
Dokumentenpauschalen¹²

(Kopien, Ausdrucke, Scans, Dateien)

22,00 € 22,00 €
Notargebühren (netto) 685,50 €* 694,50 €*
Notargebühren (inkl. 19 % MwSt) 815, 75 €* 826,46 €*
Amtsgebühren
Handelsregistereintrag 200,00 € 200,00 €
Gewerbeanmeldung³ 35,00 € 35,00 €
Anmeldung Transparenzregister (1. Jahr) 4,80 € 4,80 €
Gründungskosten  (inkl. 19 % MwSt) 1.055,55 €* 1.066,26 €*

Gründungskosten UG: UG-Gründung mit Musterprotokoll

Eckdaten Ein-Personen-UG Mehr-Personen-UG
Stammkapital bis ca. 7.000 € bis ca. 7.000 €
Notargebühren  
Beurkundungsverfahren

Gesellschaftervertrag

60,00 120,00
Handelsregister-Anmeldung
Entwurf der Anmeldung zum Handelsregister 30,00 € 30,00 €
Betreuungstätigkeit 15,00 € 15,00 €
Erzeugung XML-Strukturdateien 15,00 € 15,00 €
Nebenkosten Notariat
Post- und Telekommunikationspauschalen¹ 23,00 € 27,00 €
Dokumentenpauschalen¹²

(Kopien, Ausdrucke, Scans, Dateien)

5,00 € 5,00 €
Notargebühren (netto) 148,00 €* 212,00 €*
Notargebühren (inkl. 19 % MwSt) 176,12 €* 252,28 €*
Amtsgebühren
Handelsregistereintrag 200,00 € 200,00 €
Gewerbeanmeldung³ 35,00 € 35,00 €
Anmeldung Transparenzregister (1. Jahr) 4,80 € 4,80 €
Gründungskosten  (inkl. 19 % MwSt) 415,92 €* 502,08 €*

Quellen: IHK Berlin [PDF], eigene Statistik aus Notarrechnungen (Stand: 2023)

*Alle Preise sind Durchschnittskosten und können im individuellen Fall abweichen. Sie basieren zum einen auf den Gebührentabellen des Gerichts- und Notarkostengesetzes sowie eigenen Kalkulationen aus Notarrechnungen aus ganz Deutschland. Im Rechenbeispiel wird unterstellt, dass die UG nur einen Geschäftsführer und das Stammkapital unter 7.000 Euro liegt. Ab dieser Grenze erhöhen sich die Gebühren in der Regel um ca. 60 Euro netto. Weitere Geschäftsführer und ein größerer Gegenstandswert verändern die Multiplikatoren und Pauschalen, anhand derer die Gebühren berechnet werden.
¹ durchschnittliche Summe beider Pauschalen aus den Beurkundungen der Gründungsunterlagen und der Anmeldung zum Handelsregister
² Durchschnittswert, wird pro Seite abgerechnet
³ Durchschnittswert, jede Gemeinde legt die Gebühr für eine Gewerbeanzeige eigenständig fest

Anmeldung zum Handelsregister

Der Notar entwirft die Handelsregisteranmeldung. Von einem Entwurf der Handelsregisteranmeldung im Alleingang sollten Sie absehen. Das ist zwar möglich, ist allerdings teurer. Da fehlerhafte Anmeldungen nur Mehrarbeit für das Registergericht bedeutet, werden notariell erstellte Handelsregisteranmeldungen über die Gebührenordnung bevorzugt behandelt. Die Pauschalgebühr für die Eintragung ins Handelsregister erhebt das Registergericht nach der eigenen Handelsregistergebührenordnung. Bei einer Gründung nach Musterprotokoll reduziert sich die Gebühr auf 30,00 Euro.

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Weitere Auslagen des Notariats

Zusätzlich zu Gebühren für die Notarleistungen fallen Kosten für Ausdrucke, Kopien, Porto usw. an. Diese Auslagen können einzeln abgerechnet werden oder mit einer Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen von 20 Euro pro Verfahren, wenn mit mehreren Gesellschaftern gegründet wird. Bei einem Gesellschafter beträgt die Pauschale 12 Euro, denn der Wert richtet sich nach der Gebühr für die Beurkundung des Gesellschaftervertrags. Da Gründung und Handelsregisteranmeldung als zwei Verfahren gelten, verdoppelt sich auch die Pauschale auf 40 Euro bzw. 24 Euro. Sollte Ihr Notar bereit sein, auf eine pauschale Abrechnung zu verzichten, können Sie hier Geld sparen. Bei einer UG-Gründung fallen meist nur geringe Kosten für Ausdrucke, ca. 0,15 Euro pro Seite, und Briefmarken an. Für die Handelsregisteranmeldung fällt 9 Euro Portopauschale an. Allerdings ist nicht jeder Notar bereit diesen Aufwand für solch kleine Beträge zu betreiben.

 

Gründungskosten bei der UG einsparen?

Einige Dokumente wie z. B. den Gesellschafterbeschluss zur Bestellung des Geschäftsführers oder die Gesellschafterliste können Sie selbst erstellen. Doch Vorsicht, wer hier versucht Kosten einzusparen, der zahlt meist drauf. Werden die Anforderungen des Registergerichts nicht erfüllt, müssen Änderungen vorgenommen werden. Sparen Sie sich den Aufwand und die Nerven, überlassen Sie die Entwürfe für die Gründungsdokumente lieber direkt dem Notar.

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